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Weiterbildung Arbeitsmediziner

Nach der Prüfung ist vor der Prüfung: diese einfache Aussage trifft auch auf Mediziner* zu die ihr Medizinstudium abegeschlossen haben. Denn mit der Approbation ist ihre berufliche Entwicklung keinesfalls abgeschlossen. Ihnen stehen im Berufsleben zahlreiche berufliche Möglichkeiten offen, eine davon ist die Facharztweiterbildung zum Arbeitsmediziner.

Um eine Ausbildung zum Facharzt für Arbeitsmedizin absolvieren zu dürfen, müssen ein abgeschlossenes Studium der Medizin und die dazugehörige Approbation als Arzt vorhanden sein. Sofern diese Prämissen gegeben sind, kann der künftige Assistenzarzt in einer Weiterbildungsstätte seine Weiterbildung zum Facharzt Arbeitsmedizin starten. Auf die mehrjährige Facharztausbildung folgt eine Facharztprüfung. Erst dann erhält der Arzt den Titel „Facharzt für Arbeitsmedizin“.

Dauer der Weiterbildung Arbeitsmedizin

Die Weiterbildung zum Facharzt für Arbeitsmedizin schließt sich an das Medizinstudium an. Sie dauert fünf Jahre bzw. 60 Monate und setzt sich aus einer Tätigkeit in der Klinischen Medizin/Allgemeinmedizin sowie einer Tätigkeit im Arbeitsmedizin-Fachgebiet zusammen. Erstgenannte Tätigkeit dauert 24 Monate und letztgenannte Tätigkeit 36 Monate. Übrigens: 12 Monate der Ausbildung können die Arbeitsmedizin-Assistenzärzte in anderen Fachgebieten vornehmen.

Die Facharztausbildung absolviert der Mediziner bei einem sogenannten „Weiterbildungsermächtigten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 der Bundesärztekammer“.

Option: Zusatzausbildung zum Arzt für Betriebsmedizin
Fachärzte anderer Richtungen haben die Option, eine Zusatzausbildung zum Arzt für Betriebsmedizin zu absolvieren. Auf diese Weise können auch sie arbeitsmedizinisch tätig werden. Dabei ist erwähnenswert, dass die Weiterbildungsinhalte denen der arbeitsmedizinischen Facharztausbildung ähneln. Allerdings ist die Ausbildungszeit aufgrund des bereits bestehenden Status Facharzt verkürzt. Sie weist 12 Monate in der Inneren Medizin/Allgemeinmedizin sowie 24 Monate im Bereich der Arbeitsmedizin auf. Zudem ist ein Arbeitsmedizin-Grundkurs mit einer Stundenzahl von 360 Stunden erforderlich.


Inhalte der Weiterbildung Arbeitsmedizin

Die Inhalte für Fachärzte der Arbeitsmedizin sind vielfältig, was sich in dem umfangreichen Betätigungsfeld der Ärzte begründet. Ein paar Beispiele zu den fachübergreifenden Inhalten zeigen dies auf:

  • Grundlagen der Epidemiologie
  • Arbeitsphysiologie
  • Statistik und Sozialmedizin
  • Rechtsfragen
  • betriebliche Organisationsstrukturen
  • sozialmedizinische Beratung
  • Erstellung von Gutachten
  • arbeitsmedizinische Konzepte
  • Statistik und Sozialmedizin

Es steht außer Frage, dass die typischen Fragestellungen der Arbeitsmedizin einen erheblichen Teil der Weiterbildungsinhalte darstellen. Hierzu gehört der breite Bereich der arbeitsbedingten Krankheiten und Berufserkrankungen. Sie sind in der Berufskrankheiten-Verordnung und im Sozialgesetzbuch (SGB VII) verankert. Nicht unerwähnt dürfen die Wechselwirkungen zwischen Job und Psyche bleiben. In diesem Betätigungsfeld stehen vor allem Analyseverfahren, Vorsorge und Beratung im Fokus.

Allgemeinmedizinische Themen und Risikoeinschätzung
Ein weiteren erheblichen Teil der Arbeitsmedizin-Ausbildung nimmt der allgemeinmedizinische Themenkreis ein. Hierzu gehört beispielsweise die Kenntnis von organischen Krankheiten oder Funktionsstörungen. Auch Differentialdiagnosen und das Aufzeigen von Therapiemöglichkeiten fällt in diesen Bereich. Gleiches greift für die Beurteilung von tätigkeitsbezogenen Risiken, die Beschäftigungs- und Arbeitsunfähigkeit sowie die Bewertung der körperlichen sowie psychischen Belastbarkeit der Mitarbeitenden.

Umweltmedizinische Risiken und Arbeitstoxikologie
Einige Arbeitsmediziner sind im Beruf mit Mitarbeitenden konfrontiert, die an ihrem Arbeitsplatz mit Gift- und Gefahrenstoffen umgehen. Deswegen gehören zu den Ausbildungsinhalten zum Facharzt für Arbeitsmedizin auch der Gefahrenstoffumgang, toxikologische Grundlagen, Bewertung von Umweltfaktoren und ihre Bedeutung für das Tätigkeitsfeld des Mitarbeitenden.

Betriebliches Gesundheitsmanagement
Der Ausbildungsblock Betriebliches Gesundheitsmanagement ist insbesondere für alle Arbeitsmediziner von Bedeutung, die im Anschluss an ihre Weiterbildung als Arzt in einer Behörde oder in einem Unternehmen tätig sein werden. In diesem Block werden zahlreiche Fragestellungen angegangen, die später zu ihrem Berufsalltag gehören werden. Dazu zählen:

  • Grundlagenvermittlung zur Gesundheitsförderung der Mitarbeitenden am Arbeitsplatz
  • Beratungsmaßnahmen zum innerbetrieblichen Gesundheitsmanagement
  • Grundsätze der Entstehung und Bewahrung von Gesundheit
  • Grundsätze der gesunden Führung
  • Maßnahmen zur Gesundheitsförderung
  • Maßnahmen zur Koordination von betrieblichen Präventionsdienstleistern
  • Prävention von arbeitsbedingten Gesundheitsbeeinträchtigungen
  • Berufskrankheiten (Primär-, Sekundär- sowie Tertiärprävention)

Weiterbildungsverordnung der Bundesärztekammer

Die Weiterbildungsverordnung 2018 der Bundesärztekammer zeigt die Inhalte und zu erreichende Kompetenzen im Bereich der Weiterbildung (Arbeitsmedizin) im Detail auf ( Seite 35 bis 38 ):

Übergreifende inhaltliche Aspekte der Weiterbildung / Ausbildung zum Facharzt der Arbeitsmedizin:

  • wesentliche Gesetze, Verordnungen und Richtlinien
  • duales Arbeitsschutzsystem durch den Staat und die Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung
  • betriebliche Organisationsstrukturen und Ablaufprozesse
  • Beratung von Arbeitgebern, Beschäftigten und deren Interessenvertretungen im Fall arbeitsbedingter Gefährdung der Gesundheit einschließlich psychischer Belastung und Beanspruchung
  • Berufskunde
  • Konzepte der Arbeitsmedizin, z. B. Belastungs-Beanspruchungs-Konzept und Dosis-Wirkungs-Beziehungen
  • Grundlagen der Epidemiologie und Statistik
  • Arbeitsphysiologie
  • Grundlagen der Sozialmedizin
  • Grundlagen der Reise-, Tropen- und Flugmedizin
  • Grundlagen hereditärer Krankheitsbilder
  • Indikationsstellung für eine humangenetische Beratung
  • wissenschaftlich begründete Gutachtenerstellung (Richtzahl: 10)


Weitere Ausbildungsblöcke sind:

  • Funktionsstörungen und Erkrankungen von Organsystemen
  • Primärprävention
  • Sekundärprävention
  • Tertiärprävention
  • ArbeitsbedingteErkrankungen einschließlich Berufskrankheiten
  • Arbeitstoxikologie
  • Arbeit und psychische Gesundheit
  • Umweltmedizinische Risikofaktoren
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement


das Logbuch

Ein Pflichtbestandteil der Aus- bzw. Weiterbildung zum Arbeitsmediziner ist das sogenannte Logbuch. Es dient der Dokumentierung der vermittelten Weiterbildungsinhalte und Leistungszahlen. Um die Zulassung zur Facharztprüfung im Bereich der Arbeitsmedizin zu erhalten, muss das Logbuch komplett ausgefüllt sein. Darüber hinaus muss es der betreffenden Ärztekammer vorliegen.


Facharztprüfung im Bereich Arbeitsmedizin

Die Aus- und Weiterbildung zum Facharzt der Arbeitsmedizin schließt mit der Facharztprüfung ab. Für sie ist eine nicht-öffentliche, mündliche Prüfung mit einer Dauer von 30 bis 45 Minuten vorgesehen. Im Rahmen der Prüfung wird der komplette Weiterbildungsinhalt geprüft. Ist die Prüfung erfolgreich bestanden, erhält der Arzt eine Facharzturkunde. Sie berechtigt zur Niederlassung als Vertragsarzt der gesetzlichen Krankenkassen mit eigener Arztpraxis.

*greift generell für alle Geschlechter: m/w/d